Seite wird geladen... Bei einer langsamen Verbindung kann dies einige Sekunden in Anspruch nehmen!

Navigation

Navigation

Logo: Oppermann Sicherheitstechnik

Rauchmelder in Braunschweig und Wolfenbüttel

In Niedersachsen wird die Installation von Rauchwarnmeldern Pflicht: Bis Ende 2015 müssen alle Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die genauen Anforderungen dokumentiert die Landesbauordnung:

§44 Abs. 5 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Rauchwarnmelder retten Leben.

  • Häufigste Ursache für Wohnungsbrände sind technische Defekte z.B. bei elektrischen Haushaltsgeräten wie Bügeleisen, Heizdecken etc.
  • Nachts ist die Gefahr am größten, denn im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet. Und obwohl nur ein Drittel aller Brände nachts ausbrechen, fallen rund drei Viertel aller Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer.
  • Die meisten Menschen sterben an einer Rauchvergiftung, nicht durch Verbrennungen. Schon nach drei Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, zehn Atemzüge sind tödlich.
  • Kinder sind besonders gefährdet - Sie verhalten sich bei Feuer anders als Erwachsene und neigen dazu, sich vor den Flammen zu verstecken oder regungslos zu verharren, anstatt die Flucht zu ergreifen.

Worauf sollten Sie achten?

  • 10-Jahres-Lithiumbatterie, 10-Jahres-Rauchwarnmelder sind die über gesamte Geräte-Lebensdauer einsatzbereit. Gleichzeitig entfallen die Kosten für jährliche Batteriewechsel.
  • Großer  Stummschaltknopf, damit kann ein unerwünschter, z.B. durch Kochdämpfe ausgelöster Alarm für zehn Minuten unterdrückt werden. Der Stummschaltknopf ist groß genug, dass er vom Boden aus mit einem Besenstiel bedient werden kann.
  • Schlafzimmertauglich, unsere Rauchwarnmelder verzichten im Normalbetrieb auf blinkende LEG-Signale. Das sichert eine störungsfreie Nachtruhe.
  • Geringe Fehleranfälligkeit, die eingebaute, automatische Verschmutzungskompensation minimiert die Fehleranfälligkeit der Rauchwarnmelder erheblich.
  • Zertifizierung, Rauchwarnmelder von Ei Electronics erfüllen die europäische Produktnorm DIN EN 14604, sind VdS-geprüft und tragen das Qualitätszeichen "Q" für besondere Zuverlässigkeit und Langlebigkeit.
  • Funkvernetzung, in größeren Wohnungen und Häusern sowie für Familien mit Kindern empfiehlt sich der Einsatz von funkvernetzten Rauchwarnmeldern. Für eine schnelle Alarmierung im Gefahrfall.

Ei Electronics ist der europäische Marktführer für Rauchwarnmelder im privaten Wohnbereich. Damit verbindet sich ein Versprechen für höchste Produktqualität und Zuverlässigkeit.

https://www.eielectronics.de/index.html


Ei Rauchwarnmelder, Testsieger, auf Platz 1 bei Stiftung Warentest (1/2013).

Ei Rauchwarnmelder, Testsieger, auf Platz 1 bei Stiftung Warentest (1/2013).



RUFEN SIE
UNS AN
SCHREIBEN
SIE UNS
VERLASSEN